top of page
P1000111.jpg

Zum neuen Datenschutzgesetz

Per 01.09.2023 ist in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in kraft gesetzt worden. Im Grundsatz geht es dabei darum persönliche Daten  besser zu schützen, die im Umfeld von stetig wachsenden Datenerhebungen in allen Lebens-bereichen. Nun haben wir in unseren Arztpraxen ja seit jeher auf Verschwiegenheit und Diskretion geachtet, es geht bei uns mehr darum, unseren Patientinnen und Patienten offen aufzuzeigen, was mit ihren Daten geschieht. Diese Information wird in den nächsten Monaten in Form einer zu unterzeichnenden Einwilligungserklärung bei jedem Arztbesuch abgegeben.

Die datenschutzrelevanten Abläufe innerhalb unserer Praxis sind an sich überschaubar: Personalien und Krankenkassendaten erheben wir zur eindeutigen Identifizierung, Verarbeitung und Rechnungsstellung. Die Weitergabe an Spezialärzte, Spitäler, Röntgeninstitute etc. erfolgt mit denselben Vorgaben.

Die krankengeschichtlichen Daten archivieren wir ausnahmslos digital im Hause mit regelmässigen Sicherungen intern und auf einen externen Server, wo ebenso eine Datenschutzvereinbarung besteht, wie mit IT-Spezialisten, welche nötigenfalls Einblick in unsere Computer nehmen müssen.

Diese Website, auf welcher Sie sich bewegen, hat, wie Sie sehen keinerlei Interaktionsmöglichkeit. Über anonymisierte Klick-Zählungen hinausgehende Auswertungen werden nicht gemacht.

bottom of page