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COVID-Massnahmen

Per 01. April 2022 wurden vom Bundesrat sämtliche Corona-Massnahmen aufgehoben: Isolations- und Quarantänepflicht, Masken Tragen im öffentlichen Raum und in Geschäften und Restaurants.

Seit anfangs Mai 2022 lautet die Empfehlung, dass Patienten mit Krankheitssymptomen wie Schnupfen, Husten und / oder Fieber unsere Praxis mit Hygienemaske betreten sollen.

Falls Sie selber in der Umgebung von anderen Patienten eine Ansteckung befürchten - z.B. wegen Infektionsanfälligkeit, bei Immunschwäche, Leber-, Nieren- oder Blutleiden - zögern Sie nicht, bei uns weiterhin eine Hygienemaske zu tragen!

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